Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordinator nach 92/57/EWG
• Beratung des Bauherrn, der Fachplaner und der ausführenden
Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der
Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in den
verschiedenen Bauphasen
• Erstellen und Einreichen der Vorankündigung
• Ausarbeitung der Baustellenordnung
• Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
(Softwarepaket ProPlan / ProSiGe)
• Überwachung der Baumaßnahme hinsichtlich der
Einhaltung des Sicherheitskonzeptes
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