IGU Ingenieurbüro für Grundbau und Umwelttechnik
Günther & Lippick GbR
Hydrogeologie / Grundwassermanagement ff
Betriebsbeauftragter nach § 4 Wasserhaushaltsgesetz
Bei umfangreicheren Eingriffen in den Grundwasserhaushalt wird durch die Wasserbehörden im Rahmen der wasserbehördlichen Erlaubnis in der Regel die Einsetzung eines Betriebsbeauftragten nach § 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gefordert. Der Betriebsbeauftragte ist als eine von den bauausführenden Firmen unabhängige Person zu bestellen. Der Betriebsbeauftragte bildet die Schnittstelle zwischen dem Bauherren und der Wasserbehörde und überwacht alle Maßnahmen die im Zusammenhang mit der Grundwasserförderung stehen.
Die IGU Günther & Lippick GbR hat zahlreiche Baumaßnahmen in Berlin und Brandenburg als Betriebsbeauftragter begleitet und ist bei der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Gutachterpool der Betriebsbeauftragten vertreten.

• Leistungen des Betriebsbeauftragten
- Kontrolle der Auflagen der wasserbehördlichen Erlaubnis während der Ausführung
- Kontrolle der Grundwasserabsenkungsmaßnahme sowie deren Auswirkungen
- Prüfung der Qualitätssicherungsberichte und des Havariekonzeptes
- Kontrolle und Auswertung von Dichtigkeitsüberprüfungen, Pumpversuchen
- Dokumentation von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für den Bauherren und   Wasserbehörden



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